
Forenbetreiber muß rechtsverletzende Äußerungen erst nach Kenntnis löschen
Datum: 19.06.2006 um 16:38:31 Thema: Information
Recht/ Internetrecht (Betrifft Deutschland)
Betreiber eines Meinungsforums müssen ihre Foren nicht nach rechtswidrigen Inhalten durchsuchen oder diese dahingehend überwachen. Erst wenn ein Forenbetreiber Kenntnis von rechtsverletzenden Äußerungen hat, muß er diese löschen, urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf (AZ I-15 U 21/06, vom 7. Juni 2006) und hob eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf auf.
Laut Golem.de besteht keine allgemeine Pflicht, die zahlreichen auf seinem Internetforum existierenden Diskussionsforen mit ihren in die Tausende gehenden Beiträgen auf möglicherweise rechtswidrige Inhalte hin zu überwachen. Dies würde den beklagten Forenbetreiber "in technischer, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht schlicht überfordern [..] und das Betreiben von Internetforen letztlich wegen der sich aus der Überwachungspflicht ergebenden Haftungsrisiken unmöglich" machen, so die Richter."
Interessant in diesem Zusammenhang ist jedoch die Einschränkung, "dass der Verfügungsbeklagte als nicht professioneller Forumsbetreiber tätig war, der - soweit ersichtlich - in keiner Weise von dieser Tätigkeit wirtschaftlich profitierte." Dies würde gegen die Annahme weiterer Prüfpflichten sprechen.
Was zeichnet nun einen professionellen Forenbetreiber aus und was heißt "wirtschaftlich profitieren"? M. E. kann man also nicht von einem "einem ähnlich gelagerten Fall" wie in dem "Heise-Foren-Urteil" sprechen.(heise.de) Auch klammert m. E. das Urteil die Anwendbarkeit auf ein Forum mit redaktioneller Gestaltung laut TDG aus. "An einer redaktionellen Gestaltung des Forums in diesem Sinne fehlt es vorliegend ersichtlich." Zitat:ww_hoax
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